Donnerstag, 28 März 2024
Not­ruf : 112

Kei­ne neu­en Geneh­mi­gun­gen für Mai­feu­er in den Gemein­den und Orts­tei­len von Zeulenroda-Triebes

Stadt­ver­wal­tung weist auf die Gefah­ren­la­ge durch die anhal­ten­de Tro­cken­heit hin 

Wie die Stadt­ver­wal­tung Zeulenroda-Triebes am Frei­tag­mit­tag infor­mier­te, wer­den kei­ne Geneh­mi­gun­gen für Mai­feu­er in den Gemein­den und Orts­tei­len von Zeulenroda-Triebes mehr gege­ben. Auf Grund der aktu­el­len Gefah­ren­la­ge durch die anhal­ten­de Tro­cken­heit, die sich in den letz­ten Tagen extrem ver­schärft hat, besteht eine sehr hohe Brand­ge­fahr, wird in der Pres­se­mit­tei­lung aus dem Ord­nungs­amt der Stadt­ver­wal­tung hin­ge­wie­sen. Für die bereits gege­be­nen Geneh­mi­gun­gen für ein Mai­feu­er ist durch die Ver­ant­wort­li­chen des Mai­feu­ers (Geneh­mi­gungs­in­ha­ber) unbe­dingt zu prü­fen, ob ein Feu­er beden­ken­los ent­facht wer­den kann. Es wird aus­drück­lich der Hin­weis gege­ben: „Wer ein Lager­feu­er ent­zün­det oder betreibt, ist für die Fol­gen durch Brand­schä­den ver­ant­wort­lich“, so die Ord­nungs­amts­be­hör­de. Bereits die Gefähr­dung ande­rer durch Feu­er ist straf­bar (§ 306 Strafgesetzbuch).

Die in den Geneh­mi­gun­gen erteil­ten Auf­la­gen sind strickt ein­zu­hal­ten, die Grö­ße des ­Feu­ers ist zu redu­zie­ren. Zudem soll­te der Fun­ken­flug und die Rauch­aus­brei­tung beach­tet ­wer­den. Von Anfang an soll­te ein geeig­ne­ter Behäl­ter mit ­Was­ser, Sand oder ande­ren geeig­ne­ten Mit­teln zum Löschen des Feu­ers bereit­ste­hen. Soll­te ein Feu­er außer Kon­trol­le gera­ten, dann ist die Feu­er­wehr unter der Not­ruf­num­mer 112 erreichbar.

 
OTZ / 27.04.19
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