Keine neuen Genehmigungen für Maifeuer in den Gemeinden und Ortsteilen von Zeulenroda-Triebes
Stadtverwaltung weist auf die Gefahrenlage durch die anhaltende Trockenheit hin
Wie die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes am Freitagmittag informierte, werden keine Genehmigungen für Maifeuer in den Gemeinden und Ortsteilen von Zeulenroda-Triebes mehr gegeben. Auf Grund der aktuellen Gefahrenlage durch die anhaltende Trockenheit, die sich in den letzten Tagen extrem verschärft hat, besteht eine sehr hohe Brandgefahr, wird in der Pressemitteilung aus dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung hingewiesen. Für die bereits gegebenen Genehmigungen für ein Maifeuer ist durch die Verantwortlichen des Maifeuers (Genehmigungsinhaber) unbedingt zu prüfen, ob ein Feuer bedenkenlos entfacht werden kann. Es wird ausdrücklich der Hinweis gegeben: „Wer ein Lagerfeuer entzündet oder betreibt, ist für die Folgen durch Brandschäden verantwortlich“, so die Ordnungsamtsbehörde. Bereits die Gefährdung anderer durch Feuer ist strafbar (§ 306 Strafgesetzbuch).
Die in den Genehmigungen erteilten Auflagen sind strickt einzuhalten, die Größe des Feuers ist zu reduzieren. Zudem sollte der Funkenflug und die Rauchausbreitung beachtet werden. Von Anfang an sollte ein geeigneter Behälter mit Wasser, Sand oder anderen geeigneten Mitteln zum Löschen des Feuers bereitstehen. Sollte ein Feuer außer Kontrolle geraten, dann ist die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 erreichbar.