Dienstag, 19 März 2024
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Bei klei­nen Feu­er­weh­ren sind oft Old­ti­mer im Einsatz

Fahr­zeu­gen aus den 1960er und 1970er Jah­ren sind kei­ne Seltenheit.

Ver­gan­ge­ne Woche berich­te­te unse­re Zei­tung dar­über, dass bei der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr Triebes ein über 50 Jah­re altes Dreh­lei­ter­fahr­zeug bis zuletzt im Ein­satz war, bevor es ersetzt wur­de. Die Neu­schaf­fung schlägt im Haus­halt mit 600.000 Euro zu Buche. 160.000 Euro För­der­mit­tel kom­men vom Land. „Wir muss­ten sehr lan­ge dar­um kämp­fen“, sag­te Stadt­brand­meis­ter Stef­fen Jubold bei der Übergabe.

Eigen­an­teil bei Neu­an­schaf­fung oft nicht stemmbar

Für klei­ne Kom­mu­nen ist der Eigen­an­teil eines Neu­erfahr­zeu­ges oft nicht stemm­bar. Eine För­de­rung durch das Land Thü­rin­gen ist aller­dings nur mög­lich, wenn es sich um einen Neu­wa­gen han­delt. Die Anschaf­fung eines Gebrauch­ten ist nicht för­der­fä­hig. Klei­ne Weh­ren müs­sen daher oft mit alten Fahr­zeu­gen aus­rü­cken. Ein Sicher­heits­ri­si­ko? Wir haben bei loka­len Weh­ren und dem Thü­rin­ger Feu­er­wehr­ver­band nachgefragt.

Bei vie­len Weh­ren in der Regi­on sind regel­rech­te Old­ti­mer im Ein­satz. Bei der Feu­er­wehr Sil­ber­feld-Mer­ken­dorf bei­spiels­wei­se fährt ein Lösch­grup­pen­fahr­zeug mit Bau­jahr 1965 Ein­sät­ze. Bei der Feu­er­wehr Daß­litz ver­rich­tet ein Lösch­fahr­zeug aus dem Jahr 1953 sei­nen Dienst. In Brauns­dorf, einem Teil der Land­ge­mein­de Auma-Wei­da­tal, hat das Lösch­fahr­zeug aus dem Jahr 1976 gera­de den Geist aufgegeben.

Stadt­brand­meis­ter: Pro­blem wird sich verschärfen

Für den Stadt­brand­meis­ter von Zeulenroda-Triebes Stef­fen Jubold wird sich das Pro­blem in den nächs­ten Jah­ren ver­schär­fen. „Vie­le Fahr­zeu­ge wur­den kurz nach der Wen­de ange­schafft. Die­se errei­chen lang­sam das Ende der vor­ge­se­he­nen Lebens­dau­er“, sagt er. Aber das Geld in den Kom­mu­nen ist knapp.

Ein neu­es Lösch­fahr­zeug kann schnell mehr als 500.000 Euro kos­ten. In der Stadt Auma-Wei­da­tal beträgt aber bei­spiels­wei­se das Gesamt­vo­lu­men des Ver­mö­gens­haus­hal­tes nur knapp eine Mil­li­on Euro. „Wie soll das gehen? Die För­der­richt­li­ni­en müs­sen sich ändern“, sagt Bür­ger­meis­ter Frank Schmidt (CDU).

Mit Brauns­dorf wird seit Jah­ren über die Neu­an­schaf­fung eine Klein­lösch­fahr­zeu­ges dis­ku­tiert. Nach­dem der Old­ti­mer mit Bau­jahr 1976 nicht mehr durch den Tüv kom­men wird und kei­ne Ersatz­tei­le mehr ver­füg­bar sind, ist eine Ersatz­be­schaf­fung unver­zicht­bar. Ein neu­es – und somit för­der­fä­hi­ges – Fahr­zeug ist zu teu­er. Also ist man auf der Suche nach einem Gebrauch­ten, der dann aber auch min­des­tens 20 Jah­re auf dem Buckel haben wird.

Feu­er­wehr-Ver­band: Gemein­den schie­ben Pro­blem vor sich her

In der Regel sind unse­re Fahr­zeu­ge 20 bis 25 Jah­re alt und am Ende des Lebens­zy­klus ange­langt“, sagt Peter Fischer, Stadt­brand­meis­ter von Auma-Wei­da­tal. Er plä­diert für eine Anhe­bung der För­der­gel­der. Die­se müss­te min­des­tens bei 70 oder 80 Pro­zent lie­gen. Das Innen­mi­nis­te­ri­um macht wenig Hoff­nung. Es ver­weist auf die Mög­lich­keit, dass meh­re­re Kom­mu­nen ein gemein­sa­mes Fahr­zeug anschaf­fen könn­ten. Eine zen­tra­le Beschaf­fung durch das Land wür­de zudem gegen das Wett­be­werbs­recht verstoßen.

Kars­ten Utterodt, Spre­cher des Thü­rin­ger Feu­er­wehr-Ver­ban­des, kennt das Pro­blem. Auch er glaubt, dass die Pflicht­auf­ga­be im länd­li­chen Raum oft unter­fi­nan­ziert sei. Er sieht den Feh­ler aber auch bei den Kom­mu­nen. „Wenn es einen Bedarfs­plan gibt, dann kann man vor­aus­pla­nen, wann eine Neu­an­schaf­fung nötig ist und es könn­te Geld bei­sei­te gelegt wer­den. Man­che Gemein­den schie­ben das zu lan­ge vor sich her und sind dann über­rascht, wenn eine gro­ße Sum­me fäl­lig wird“, sagt er.

Wehr­füh­rer müs­sen Ansprü­chen offen­siv vertreten

Wenn ein Fahr­zeug nicht mehr zuver­läs­sig funk­tio­niert und die Sicher­heit gefähr­det ist, müs­se der Wehr­füh­rer sei­ne For­de­run­gen gegen­über dem Bür­ger­meis­ter offen­siv ver­tre­ten. „Brand­schutz ist eine Pflicht­auf­ga­be. Da gibt es kein Wenn und Aber“, sagt Utterodt. Stößt er auf tau­be Ohren, sei der Kreis­brand­in­spek­tor zu infor­mie­ren. In der Pra­xis wür­den Wehr­füh­rer oft ver­trös­tet und hingehalten.

Es gibt Gemein­den, die ver­su­chen, sich durch­zu­mo­geln“, sagt er. Die Thü­rin­ger Feu­er­wehr-Orga­ni­sa­ti­ons­ver­ord­nung gäbe genau vor, wel­che Fahr­zeu­ge eine Stadt oder Gemein­de vor­hal­ten muss. Grund­sätz­lich sieht Utter­rodt aber in der Flä­che in Thü­rin­gen kein Sicher­heits­pro­blem durch alte Fahrzeuge.

OTZ/Nor­man Börner

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