Donnerstag, 25 April 2024
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Neue Dreh­lei­ter für die Stütz­punkt­feu­er­wehr Zeulenroda

Stadt und Land­kreis wol­len ein neu­es Dreh­lei­ter­fahr­zeug für die Stütz­punkt­feu­er­wehr Zeulenroda beschaffen. 

Der Stadt­rat von Zeulenroda-Triebes hat sich dafür ent­schie­den, gemein­sam mit dem Land­kreis Greiz einen För­der­an­trag für die Beschaf­fung eines Dreh­lei­ter­fahr­zeu­ges am Stand­ort der Stütz­punkt­feu­er­wehr Zeulenroda zu stellen.

Bei­de hof­fen für die Auf­recht­erhal­tung des Brand­schut­zes vom Land Thü­rin­gen rund 238.000 Euro För­der­mit­tel zu erhal­ten. Jeweils 256.000 Euro müss­ten Stadt und Kreis über­neh­men. Dazu soll ein Ver­trag zwi­schen bei­den Par­tei­en geschlos­sen werden.

Sowohl Kreis und Kom­mu­ne sind laut Thü­rin­ger Feu­er­wehr-Orga­ni­sa­ti­ons­ver­ord­nung ver­pflich­tet, ein Fahr­zeug mit Dreh­lei­ter von 23 Metern Län­ge vor­zu­hal­ten. Seit Anfang des Jah­res fehlt in Zeulenroda ein sol­ches Fahr­zeug. Bür­ger­meis­ter Nils Ham­mer­schmidt (par­tei­los) gab zu ver­ste­hen, dass der Antrag nur gestellt wer­de, wenn bis 30. Okto­ber eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen Stadt und Kreis besteht.

Das Lan­des­ver­wal­tungs­amt signa­li­siert, dass eine För­de­rung grund­sätz­lich mög­lich sei. Da es aber thü­rin­gen­weit Anträ­ge gebe, wür­de Fak­to­ren den För­der­zeit­punkt mit bestim­men. Zum jet­zi­gen Zeit­punkt kön­ne über die Prio­ri­tät einer Zuwen­dung für Zeulenroda-Triebes noch kei­ne Aus­sa­ge getrof­fen werden.

Lösung für Zwi­schen­zeit wird gebraucht

Laut Vor­stel­lun­gen des Land­kreis soll das Fahr­zeug 2021 beschafft wer­den. Die Wei­chen dafür sol­len mit der Haus­halts­pla­nung 2021/22 gestellt wer­den. Aller­dings wür­de die Bestel­lung wohl min­des­tens 1,5 Jah­re dau­ern. „Wir brau­chen auch eine Lösung, um den Zeit­raum zu über­brü­cken“, sagt Stadt­brand­meis­ter Stef­fen Jubold.

Dabei ste­hen der­zeit zwei Optio­nen im Raum: Es soll geprüft wer­den, ob ein Vor­führ­fahr­zeug frü­her zu bekom­men sei oder man müss­te sich auf die Finan­zie­rung eines Leih­fahr­zeug verständigen.

Der Land­kreis sagt, man sei mit Auf­ga­ben­trä­gern auch außer­halb des Land­krei­ses und des Frei­staa­tes Thü­rin­gen in Kon­takt getre­ten, um den Ein­satz von Feu­er­wehr-Dreh­lei­tern im Aus­rück­be­reich der Stütz­punkt­feu­er­wehr Zeulenroda-Triebes im Ein­satz­fall vor­über­ge­hend sicherzustellen.

OTZ/08.10.2020

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