Donnerstag, 18 April 2024
Not­ruf : 112

Für Eis­zap­fen nicht zuständig

Teil­wei­se meh­re­re Zen­ti­me­ter Län­ge haben die Eis­zap­fen an man­chen Dächern schon erreicht. Nun könn­te in den nächs­ten Tagen Tau­wet­ter ein­set­zen und die Eis­bro­cken dro­hen dann auf Stra­ßen und Geh­we­ge zu fal­len. Ein Fall für die Feu­er­wehr? Nein, wie Chris­ti­an Komo­row­ski, Wehr­lei­ter der Stütz­punkt­feu­er­wehr Zeulenroda, erklärt.

Was hat die Feu­er­wehr mit Eis­zap­fen zu tun?

Eigent­lich nichts. Aber wir haben in den letz­ten Tagen ver­mehrt Anfra­gen zur Eis­zap­fen­be­sei­ti­gung erhal­ten. Auch wenn sie an Dächern eine Gefahr für Pas­san­ten dar­stel­len, zählt die Besei­ti­gung nicht zu den Auf­ga­ben der Feu­er­wehr. Meh­re­re Leu­te haben mich in den letz­ten Tagen angesprochen.

Wer ist für die Ent­fer­nung der Eis­zap­fen zuständig?

Für die Sicher­heit der Objek­te hat der Eigen­tü­mer Sor­ge zu tra­gen. Eine Ent­fer­nung durch die Feu­er­wehr ist ein kos­ten­pflich­ti­ger Ein­satz. Wenn sich der Eigen­tü­mer nicht dar­um küm­mert, ist das eine Ord­nungs­wid­rig­keit. Ich kann Mie­tern nur emp­feh­len, sich mit dem Eigen­tü­mer in Ver­bin­dung zu setzen.

Wel­che Gefah­ren dro­hen bei her­ab­stür­zen­den Eiszapfen?

Ich habe in meh­re­ren Stra­ßen schon beob­ach­ten kön­nen, dass teil­wei­se dicke Bro­cken auf dem Boden lie­gen. Wir hat­ten bis­her kei­nen Ein­satz, bei dem etwas pas­siert ist, aber so ein rie­si­ger Zap­fen aus gro­ßer Höhe, kann Sach- und Per­so­nen­schä­den anrichten.

Eine Lösung wäre, Hin­weis- und Warn­schil­der auf­zu­stel­len und ande­re Bewoh­ner zu infor­mie­ren. Man­che Bewoh­ner haben die Eis­zap­fen vom Fens­ter aus auch selbst ent­fernt. Dabei ist dar­auf ach­ten, dass nie­mand unter dem Fens­ter steht.

OTZ/16.02.2021/Börner

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