Donnerstag, 25 April 2024
Not­ruf : 112

Kon­troll­tauch­gang am Zeu­len­ro­daer Meer

Die Tau­cher­ab­tei­lung der Stütz­punkt­feu­er­wehr Zeulenroda hat am 20.05.2021 einen Kon­troll­tauch­gang im Auf­trag der Bade­welt Wai­ki­ki, im Strand­bad­be­reich durch­ge­führt. Ein beson­de­res Augen­merk galt den zwei Pon­tons und des­sen Halterungen.

Ihr habt auch Inter­es­se Mit­glied der Tau­cher­ab­tei­lung der Stütz­punkt­feu­er­wehr Zeulenroda zu wer­den ? Fol­gen­des soll­tet ihr dar­über wissen…

Die Feu­er­wehr­dienst­vor­schrift FwDV 8 Tau­chen schreibt vor, dass als Feuerwehrtaucher

 nur aus­ge­bil­det wer­den darf, wer

  • das Min­dest­al­ter von 18 Jah­ren hat,
  • die Feu­er­wehr-Grund­aus­bil­dung nach FwDV 2 abge­schlos­sen hat,
  • den Nach­weis über die Tau­cher­taug­lich­keit nach den Grund­sät­zen der arbeit­me­di­zi­ni­schen Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen G 31 „Über­druck“ erbringt
  • eine Aus­bil­dung als Ret­tungs­schwim­mer (Ret­tungs­schwim­mer­ab­zei­chen in Sil­ber) einer aner­kann­ten Orga­ni­sa­ti­on (z.B. Was­ser­wacht oder DLRG) nachweist.
  • Eine Aus­bil­dung zum Atem­schutz­ge­rä­te­trä­ger nach FwDV 7 an einer aner­kann­ten Aus­bil­dungs­stät­te wird empfohlen.

Dies könnt ihr natür­lich bei uns alles erlernen!

Wir haben euer Inter­es­se geweckt? Dann müsst ihr jetzt nur noch Kon­takt mit der Wehr­füh­rung der Stütz­punkt­feu­er­wehr aufnehmen!

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