Mittwoch, 24 April 2024
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Durch Rauch­mel­der in Zeulenroda-Triebes bereits Leben gerettet

Im Wohn­be­reich sind die Signal­ge­ber in Thü­rin­gen seit 1. Janu­ar Pflicht

Rauch­warn­mel­der sind in Thü­rin­gen seit dem 1. Janu­ar Pflicht in pri­va­ten Wohn­räu­men. Dabei sind nicht alle Wohn­räu­me betrof­fen, son­dern viel­mehr die, die zum einen den Flucht­weg betref­fen. Zum ande­ren aber auch Kin­der­zim­mer und das Schlaf­zim­mer. Je nach Wohn­si­tua­ti­on soll­te auch in der Stu­be ein sol­ches Warn­sys­tem instal­liert sein.

Für die Instal­la­ti­on sind die Eigen­tü­mer ver­ant­wort­lich“, erklärt Stef­fen Jubold, Stadt­brand­meis­ter in Zeulenroda-Triebes. Auf die Fra­ge, wer denn die Ein­hal­tung die­ser Geset­zes­vor­ga­be kon­trol­liert, sagt er: „Wir als die Mit­glie­der der Feu­er­weh­ren sind gesetz­lich nicht dafür zustän­dig die Kon­troll­funk­ti­on aus­zu­üben“. Das obliegt letzt­end­lich dann wohl den Ver­si­che­rern. Kri­tisch wird es in dem Moment, wenn ein Brand aus­bricht. Wenn dann kein Warn­mel­de­sys­tem in der Woh­nung oder im Haus instal­liert ist, müs­sen die Ver­si­che­run­gen ihre Kon­se­quen­zen dar­aus ziehen.

Fakt aber ist, ein sol­cher klei­ner Signal­ge­ber hat bereits in Zeulenroda-Triebes Men­schen­le­ben geret­tet. So haben Nach­barn im Dezem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res aus einer Woh­nung in Triebes das Signal eines Rauch­warn­mel­ders gehört und die Feu­er­wehr alar­miert. Der Woh­nungs­mie­ter, der die Rauch­ent­wick­lung selbst nicht bemerkt hat­te, konn­te geret­tet werden.

Die Rauch­warn­mel­der soll­ten auf alle Fäl­le mit dem Prüf­zei­chen des Ver­ban­des gekenn­zeich­net sein und man soll­te in regel­mä­ßi­gen Abstän­den den Prüf­knopf am Gerät zur Kon­trol­le betä­ti­gen, rät Jubold.

Die Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft mbH (Wobau) Zeulenroda hat in den ver­gan­ge­nen Mona­ten rund 4800 Rauch­warn­mel­der in den eige­nen Woh­nun­gen ein­ge­baut. Ins­ge­samt 15 Woh­nungs­mie­ter haben sich gewei­gert, sol­che Rau­warn­mel­der in ihren Woh­nun­gen instal­lie­ren zu las­sen. Mitt­ler­wei­le konn­ten zehn Mie­ter über­zeugt wer­den. Bei fünf Mie­ter muss­te nun ein Anwalt ein­ge­schal­ten wer­den. Ein Zwangs­geld oder auch die Beu­ge­haft könn­ten nun fol­gen, so der Geschäftsführer.

Hei­di Hen­ze / 12.01.19

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