Durch Rauchmelder in Zeulenroda-Triebes bereits Leben gerettet
Im Wohnbereich sind die Signalgeber in Thüringen seit 1. Januar Pflicht
Rauchwarnmelder sind in Thüringen seit dem 1. Januar Pflicht in privaten Wohnräumen. Dabei sind nicht alle Wohnräume betroffen, sondern vielmehr die, die zum einen den Fluchtweg betreffen. Zum anderen aber auch Kinderzimmer und das Schlafzimmer. Je nach Wohnsituation sollte auch in der Stube ein solches Warnsystem installiert sein.
„Für die Installation sind die Eigentümer verantwortlich“, erklärt Steffen Jubold, Stadtbrandmeister in Zeulenroda-Triebes. Auf die Frage, wer denn die Einhaltung dieser Gesetzesvorgabe kontrolliert, sagt er: „Wir als die Mitglieder der Feuerwehren sind gesetzlich nicht dafür zuständig die Kontrollfunktion auszuüben“. Das obliegt letztendlich dann wohl den Versicherern. Kritisch wird es in dem Moment, wenn ein Brand ausbricht. Wenn dann kein Warnmeldesystem in der Wohnung oder im Haus installiert ist, müssen die Versicherungen ihre Konsequenzen daraus ziehen.
Fakt aber ist, ein solcher kleiner Signalgeber hat bereits in Zeulenroda-Triebes Menschenleben gerettet. So haben Nachbarn im Dezember vergangenen Jahres aus einer Wohnung in Triebes das Signal eines Rauchwarnmelders gehört und die Feuerwehr alarmiert. Der Wohnungsmieter, der die Rauchentwicklung selbst nicht bemerkt hatte, konnte gerettet werden.
Die Rauchwarnmelder sollten auf alle Fälle mit dem Prüfzeichen des Verbandes gekennzeichnet sein und man sollte in regelmäßigen Abständen den Prüfknopf am Gerät zur Kontrolle betätigen, rät Jubold.
Die Wohnungsbaugesellschaft mbH (Wobau) Zeulenroda hat in den vergangenen Monaten rund 4800 Rauchwarnmelder in den eigenen Wohnungen eingebaut. Insgesamt 15 Wohnungsmieter haben sich geweigert, solche Rauwarnmelder in ihren Wohnungen installieren zu lassen. Mittlerweile konnten zehn Mieter überzeugt werden. Bei fünf Mieter musste nun ein Anwalt eingeschalten werden. Ein Zwangsgeld oder auch die Beugehaft könnten nun folgen, so der Geschäftsführer.
Heidi Henze / 12.01.19