Dienstag, 19 März 2024
Not­ruf : 112

Hil­fe­leis­tungs­lösch­grup­pen­fahr­zeug — HLF 20

Fahr­zeug­kenn­da­ten:
Funk­ruf­na­me:Flo­ri­an Zeulenroda 44
Fahr­zeug­typ:MAN
Fahr­ge­stell­typ:TGM 18.340 4x4 BB
Auf­bau:Rosen­bau­er AT
Bau­jahr:2014
Anschaf­fung:17.12.2014
Erst­zu­las­sung:12.12.2014
KFZ-Kenn­zei­chen:ZR FW 44
Leis­tung:250 kw — 340 PS
Antrieb:All­rad
zul. Gesamt­ge­wicht:16000 kg
Län­ge:8500 mm
Brei­te:2500 mm
Höhe:3360 mm
Aus­zug der feu­er­wehr­tech­ni­sche Daten:
Besat­zung: 1/8
Pum­pen­leis­tung: 2000 l/min bei 10 Bar
Lösch­mit­tel­tank: 2000 l Was­ser­tank; 125 l Schaumtank
Schnell­an­griffs­ein­rich­tung: 50 m C
Schlauch­ma­te­ri­al: 14 B; 12 C
Pum­pen­stand: N25
Schaum­zu­misch­sys­tem: DIGIMATIC
Schnell­an­griffs­has­pel: ND Has­pel
Licht­mast: Fire­co
Trag­ba­re Leitern: Steck­lei­ter 4‑teilig; Schieb­lei­ter 3‑teilig
Atem­schutz­ge­rä­te: 4 Stück in Mannschaftskabine
Ret­tungs­satz:
  • Sche­re & Spreizer
  • Hebe­kis­sen
  • Hydrau­lik­zy­lin­der
  • Stab­fast
  • Säbel­sä­ge
Zusatz­aus­stat­tung:
  • Dreh­trep­pe unter Mann­schafts­raum­tü­ren, mit Zusatzfach
  • Nah­um­feld­be­leuch­tung LED
  • Ver­kehrs­warn­ein­rich­tung im Heck
  • Klapp­auf­trit­te über der Hinterachse
  • Web­as­to Stand­hei­zung im Mannschaftsraum
  • Rotz­ler Seil­win­de TR030/6
Sons­ti­ge Ausrüstung:
  • Leich­ter Chemikalienschutzanzug
  • Watt­ho­sen
  • Gul­ly­ei
  • Über­druck­lüf­ter
  • Nass- und Trockensauger
  • Motor­trenn­schlei­fer
  • Ket­ten­sä­ge
  • Ret­tungs­sä­ge
  • Not­tür­öff­nungs­kof­fer
  • und vie­les mehr

Wis­sens­wer­tes zum HLF 20

Der Ent­schluss

Beim Ent­schluss zur Beschaf­fung eines Hil­fe­leis­tungs­lösch­fahr­zeu­ges HLF 20 hat sich die Stadt Zeulenroda – Triebes von den Vor­ga­ben der zuvor gel­ten­den Feu­er­wehr­or­ga­ni­sa­ti­ons­ver­ord­nung lei­ten las­sen, wonach für die Stütz­punkt­feu­er­wehr Zeulenroda ein Lösch­grup­pen­fahr­zeug LF 16 / TS vor­zu­hal­ten wäre. Die Beschaf­fung eines Hil­fe­leis­tungs­fahr­zeu­ges HLF 10, wie es in der Stu­fe 1 der Thü­rin­ger Feu­er­wehr­or­ga­ni­sa­ti­ons­ver­ord­nung vom 27.Januar 2012 als Min­dest­be­darf vor­zu­hal­ten wäre, war schon aus die­sem Grund nicht zweck­ge­mäß. Bis­her ist kein eige­nes Lösch­grup­pen­fahr­zeug vorhanden.

Der Aus­rü­cke­be­reich der Stütz­punkt­feu­er­wehr Zeulenroda – Triebes umfasst im ört­li­chen Ein­satz die Stadt Zeulenroda – Triebes mit allen Orts­tei­len. Seit der Beschluss­fas­sung im Jahr 2009 wur­den wei­te­re Indus­trie­ge­bie­te im Stadt­ge­biet ange­sie­delt. Es sind meh­re­re Alten­pfle­ge­hei­me, Her­bergs­be­trie­be, meh­re­re Hotels dar­un­ter das Bio­see­ho­tel mit einer Bet­ten­ka­pa­zi­tät von mehr als 300 Bet­ten vor­han­den. Die Tal­sper­re Zeulenroda steht kurz vor ihrer tou­ris­ti­schen Erschließung.

Mit der Erwei­te­rung der Stadt Zeulenroda – Triebes um wei­te­re Orts­tei­le hat sich der ört­li­che Aus­rü­cke­be­reich der Stütz­punkt­feu­er­wehr Zeulenroda seit 2009 um ein Viel­fa­ches erwei­tert, die Anfor­de­run­gen an den abweh­ren­den Brand­schutz sind enorm gestie­gen. Der Aus­rü­cke­be­reich wur­de mit der Ein­ge­mein­dung von Tei­len der Gemein­de Vogt­län­di­sches Ober­land von 85,50 km² auf 134,72 km² vergrößert.

Die Beschaf­fung eines Hil­fe­leis­tungs­fahr­zeu­ges auf HLF 10-Basis war auf­grund der Unter­schie­de zum HLF 20 nie in die Betrach­tung mit ein­be­zo­gen wor­den. Da es sich bei der Vor­ga­be aus Anla­ge 1 der Thü­rin­ger Feu­er­wehr­or­ga­ni­sa­ti­ons­ver­ord­nung vom 27. Janu­ar 2009 ledig­lich um Min­dest­be­darf an Fahr­zeu­gen und Son­der­tech­nik han­delt, war es Stand­punkt der Stadt Zeulenroda-Triebes, dass ein Hil­fe­leis­tungs-Lösch­grup­pen­fahr­zeug HLF 20 zu beschaf­fen ist, weil die Aus­rüs­tung der Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Zeulenroda-Triebes mit einem Hil­fe­leis­tungs-Lösch­grup­pen­fahr­zeug HLF 10 nicht aus­rei­chend ist. Die­se Sach­la­ge begrün­det sich gemäß Gefah­ren­be­wer­tung nach Anla­ge 1 zu § 3 Thü­rin­ger Feu­er­wehr­or­ga­ni­sa­ti­ons­ver­ord­nung für Brand- und tech­ni­sche Gefah­ren in Ver­bin­dung mit den Unter­schie­den der DIN-Bela­dun­gen bei­der Fahr­zeu­ge sowie den DIN-Fahr­zeug­ge­samt­mas­sen (auch unter Berück­sich­ti­gung der 3%igen Massenreserve).

Feu­er­wehr­tech­ni­sche Gesichtspunkte

Das Hil­fe­leis­tungs­lösch­grup­pen­fahr­zeug HLF 20, wur­de im Febru­ar 2015 in der Stütz­punkt­feu­er­wehr Zeulenroda in Dienst gestellt. Die Haupt­auf­ga­ben des Hil­fe­leis­tungs­lösch­grup­pen­fahr­zeug ist die Sicher­stel­lung des Brand­schut­zes sowie die Sicher­stel­lung der Tech­ni­schen Hil­fe­leis­tung. Aus die­sem Grund ver­fügt das HLF 20 über einen Lösch­was­ser­tank mit einem Fas­sungs­ver­mö­gen von 2000 Liter sowie einen Schaum­bild­ner­tank mit einem Fas­sungs­ver­mö­gen von 125 Liter. Die feu­er­wehr­tech­ni­sche Bela­dung auf die­sem Fahr­zeug ist etwas mehr wie nach der DIN gefor­dert. Für die Besat­zung ist die Aus­stat­tung an Lösch­tech­nik jedoch völ­lig ausreichend.

Das HLF 20 ist ein Fahr­zeug mit einer vom Fahr­zeug­mo­tor ange­trie­be­nen Feu­er­lösch­krei­sel­pum­pe. Die Pum­pen­leis­tung beträgt 2000 Liter pro Minu­te bei 10 Bar. Die­se Daten kön­nen auch aus der Kurz­be­zeich­nung ent­nom­men wer­den, mehr dazu wei­ter unten.

Durch das eben­falls mit­ge­führ­te Schaum­bild­ner­kon­zen­trat (125 Liter) ist das Hil­fe­leis­tungs­lösch­grup­pen­fahr­zeug in der Lage an der Ein­satz­stel­le Schaum herzustellen.

Die Besat­zung des HLF 20 besteht aus neun Mann, einem Maschi­nis­ten, einem Mel­der, einem Grup­pen­füh­rer, dem Schlauch­trupp, dem Was­ser­trupp und dem Angriffs­trupp. Sie sit­zen zu sie­bend in der Fahr­zeug­ka­bi­ne wobei der Grup­pen­füh­rer und Maschi­nist vorn im Füh­rer­haus sitzt. Die Auf­ga­ben der Besat­zung sind von der jewei­li­gen Ein­satz­la­ge abhän­gig. Bei Brand­ein­sät­zen (spe­zi­ell Gebäu­de­brän­den mit Gefahr für Mensch und Tier) und Hil­fe­leis­tungs­ein­sät­zen fun­gie­ren die Trupps in unse­rer Wehr selbstständig.

Erklä­rung der Kurz­be­zeich­nung HLF 20

Im Feu­er­wehr­we­sen gibt es wie in vie­len ande­ren Berei­chen für fast jedes Gerät eine Kurz­be­zeich­nung wel­che sich aus einer DIN-Norm (deut­sche Büro­kra­tie lässt grü­ßen) ablei­ten lässt. Die Kurz­form HLF steht in der Feu­er­wehr für Hil­fe­leis­tungs­lösch­grup­pen­fahr­zeug. Allein aus die­ser Bezeich­nung lässt sich ablei­ten, wie vie­le Ein­satz­kräf­te auf die­sem Fahr­zeug sit­zen. In aller Regel han­delt es sich bei Grup­pen­fahr­zeu­ge näm­lich um eine Grup­pe- (9‑Mann-Besat­zung).

Die ers­te Zif­fer, also die 20, bezeich­net die Pum­pen­leis­tung des Fahr­zeu­ges. Wenn man die 20 mit 100 mul­ti­pli­ziert, erhält man die Was­ser­för­der­men­ge pro Minu­te. Der Was­ser­druck der zur Ver­fü­gung gestellt wer­den kann beträgt immer 10 Bar. Somit ist das Fahr­zeug in der Lage die Was­ser­men­ge in einer Schlauch­lei­tung ca. 100 Meter in die Höhe zu pum­pen. Eine zwei­te Zif­fer gibt es bei die­sem Fahr­zeug nicht, wie es zum Bei­spiel bei Tank­lösch­fahr­zeu­gen immer der Fall ist. Auf die­sem HLF 20 ste­hen uns 2000 Liter Was­ser zur Verfügung.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen